“Psychotherapeut” bedeutet lediglich, dass da jemand Psychotherapie macht. Es kann sich dabei um einen Arzt, einen Psychologen, einen Heilpraktiker oder um eine Person ohne formale Qualifikation handeln. Daraus lässt sich also so gut wie gar nichts ableiten. Ich werde im folgenden, auch wenn dies nicht unproblematisch ist, jeweils etwas zur möglichen Qualifikation sagen.

A. Einteilung nach Grundberuf:

1. Ärztliche Psychotherapeuten haben praktisch immer eine Kassenzulassung. Sie gliedern sich auf wie folgt:

1.1. Ärzte mit Zusatzbezeichnung “Psychotherapie”: Diese Ärzte können jeder beliebigen Fachgruppe angehören - z.B. Allgeimeinmedizin, Pädiatrie, Innere Medzin, was auch immer. Manche dieser Ärzte betreiben ausschließlich Psychotherapie und werden in den Gelben Seiten u.ä. dann auch unter dieser Rubrik geführt. Andere führen nur sporadisch oder in geringem Umfang Psychotherapien durch und werden entsprechend in der Rubrik ihres Hauptgebietes geführt.
Gewöhnlich sind die ersteren, die ausschließlich Psychotherapie machen, darin etwas erfahrener. Die zweiteren behandeln naheliegenderweise meist nur Patienten aus der eigenen Praxis, so dass sich die Anfrage nach freien Therapieplätzen i.d.R. erübrigt.

1.2. Psychiater/Nervenärzte: Angehörige dieser Arztgruppe können, müssen aber nicht in Psychotherapie ausgebildet sein. Nach der geltenden Weiterbildungsordnung ist eine psychotherapeutische Ausbildung Pflicht (die Bezeichung wurd sogar in “Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie” umgwandelt), aber Kollegen, die schon etwas länger niedergelassen sind, betreiben z.T. keine Psychotherapie. Die meisten Psychiater und Nervenärzte bieten Psychotherapie nur in geringem Ausmaß an - oft als begleitende Versorgung psychiatrisch erkrankter Patienten -, weil die Nachfrage nach psychiatrischer Versorgung enorm hoch ist. Freilich gibt es auch Psychiater, die einen psychotherapeutischen Schwerpunkt haben und in diesem Gebiet ausgesprochen vielseitig und versiert sind.

1.3 Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie (=Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin): Diese sind grundsätzlich ausschließlich psychotherapeutisch tätig. Zum größeren Teil sind dies ehemalige Ärzte mit der Zusatzbezeichnung “Psychotherapie”, die nach der Einführung des Facharztes diese Gebietsbezeichung “automatisch” zugesprochen bekommen haben. Die heutigen Weiterbildungskriterien für den “Psycho-Facharzt” gehen über diejenigen der Zusatzbezeichnung hinaus, vor allem was die klinische Tätigkeit angeht, so dass auch im Facharzt-Bereich der Ausbildungshintergrund recht unterschiedlich sein kann.

1.4. Kinder- und Jugendlichenpsychiater: Diese sind i.d.R. auf  Kinder und Jugendliche spezialisiert; sie können aber auch eine weitere Gebietsbezeichnung tragen (z.B. Psychotherapeutische Medizin). Sie sind grundsätzlich psychotherapeutisch ausgebildet (Schwerpunkt Kinder und Jugendliche). Oft befassen sie sich viel mit Diagnostik und weisen die Kinder und Jugendlichen zur Therapie dann z.T. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (s.u.), Logopäden usw. zu, da sie selbst aus Zeitmangel nur eingeschränkt therapeutisch tätig sein können.

2. Psychologische Psychotherapeuten:

2.1. Mit Kassenzulassung: Psychologische Psychotherapeuten, die die Kassenzulassung besitzen, haben meist eine etwa vergleichbare Ausbildung hinter sich, zu der auch klinische Erfahrung gehört. Sie sind grundsätzlich ausschließlich psychotherapeutisch tätig. Sie dürfen im Gegensatz zu den ärztlichen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben. Von der psychotherapeutischen Ausbildung her gibt es jedoch kaum prinzipielle Unterschiede.

2.2. Ohne Kassenzulassung: In den Gelben Seiten o.ä. finden sich aber auch etliche psychologische Psychotherapeuten, die keine Kassenzulassung besitzen, d.h. privat oder über Erstattung abrechnen. Bei diesen gibt es keine Standards - sie können, ebenso wie psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker, Meister ihre Fachs oder auch unzureichend ausgebildete Anfänger sein.

Zusammenfassend kann man zu den Psychotherapeuten sagen, dass die Qualifikationen ziemlich weit auseinanderliegen können. Es ist daher sinnvoll, bei Vorliegen einer schwierigen, komplexen Erkrankung zu prüfen, ob der Therapeut/die Therapeutin damit ausreichend Erfahrung hat. Die “Güte” eines Psychotherapeuten hängt allerdings von derartig vielen Faktoren ab (Begabung, Ausbildung, Erfahrung...), - wozu dann noch der enorme Einfluß der “Chemie” zwischen Therapeut und Patient  kommt - dass es ganz unmöglich ist, hier allgemeine Ratschläge zu geben (s.a. Probatorische Sitzungen).

B. Einteilung nach psychotherapeutischem Verfahren:

Die ganze Angelegenheit wird nicht gerade dadurch vereinfacht, dass praktisch in jeder der o.g. Katergorien noch unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. Es sind dies im Kassenbereich
-
Verhaltenstherapie (VT)
- Tiefenpsychologisch Fundierte Psychotherapie (PT) und
-
Psychoanalyse (PA)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
[Zum Inhalt dieser Verfahren klicken Sie bitte auf die Begriffe]

Eigentlich ist “Psychotherapie” der sinnvolle Überbegriff über diese 4 und viele weitere Verfahren, aber in der Praxis wird mit “Psychotherapie” oft PT gemeint, während Verhaltenstherapie und Psychoanalyse immer das spezielle Verfahren bezeichnen.
Nochmal: Ein Psychoanalytiker kann Arzt (Psychiater, Allgemeinarzt, Facharzt für PTM) sein, oder auch Psychologe. Er könnte gleichzeitig Verhaltenstherapeut sein oder auch PT machen. Jede denkbare Kombination ist erlaubt. Dennoch kurz zur typischen Verteilung der Verfahren über die Berufs- und Fachgruppen:

1. Verhaltenstherapie: Die Psychologischen Psychotherapeuten sind ganz überwiegend  verhaltenstherapeutisch orientiert. Der Grund dafür ist, dass an den psychologischen Fakultäten die Lerntheorie, aus der die VT hervorgegangen ist, oft einen breiten Platz einnimmt, da sie sich gut mittels Experimenten untersuchen lässt.

2.1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Die meisten psychotherapeutisch tätigen Ärzte, egal welcher Fachgruppe, arbeiten teifenpsychologisch orientiert und/oder analytisch. Auch das hat historische, nicht fachliche Gründe. Die Psychoanalyse und ihr pragmatischer Abkömmling, die PT, wurden bald nach ihrer Entstehung von den Ärzten monopolisiert. Diese Verfahren hielten Einzug in die psychiatrischen und die später entstehenden psychosomatischen Kliniken.

2.2. Psychoanalyse: Analytiker (=Psychoanalytiker) sind teils Ärzte, teils Psychologen. Sie sind fast grundsätzlich auch für PT zugelassen, da diese aus der Psychanalyse hervorgegangen ist und sich erst in jüngerer Zeit als ein eigenständiges Gebiet zu etablieren beginnt. Die psychoanalytische Ausbildung ist schon seit langem außerordentlich aufwendig und wird praktisch nur von Menschen durchlaufen, die eine tiefe Identifikation mit diesem Beruf verbindet; entsprechend besteht bei manchen Analytikern eine Tendenz, die Psychoanalyse als den übrigen Therapieverfahren im Grunde überlegen zu betrachten, was nach den bisherigen Forschungsergebnissen nicht gerechtfertigt ist.

2.3. Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapie: Die Therapeuten dieses Gebiets können als einzige auch andere Grundberufe haben als Arzt/Psychologe (z.B. Lehrer, Sozialpädagoge). Kinder- und Jugendlichenpsychiater (s.o.) sind immer auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, aber nicht umgekehrt. Das Verfahren gehört zur Familie der tiefenpsychologischen Therapien. Seine Definition erfährt es aber hauptsächlich über die Altersgruppe und das damit verbundene Spektrum an besonderen Techniken. Schließlich hat es keinen Sinn, sich einem 6-jährigen Kind in einem Stuhl gegenüberzusetzen und 50 Minuten lang mit ihm zu reden.

3. Kombinationen: Es besteht bislang noch eine ziemlich breite Kluft zwischen der Verhaltenstherapie und den “tiefenpsychologischen” Verfahren (PT, PA). Nur relativ selten arbeiten Thera- peuten tatsächlich in nennenswertem Umfang in beiden “Lagern”. Die Tendenz, beide Grund- verfahren (und noch andere) anzuwenden, steigt jedoch, insbesondere mit der Verbreitung des noch jungen Fachgebiets Psychotherapeutische Medizin, wo neben dem Hauptverfahren eine Grundausbildung im anderen Verfahren Pflicht ist. Ich persönlich zweifle nicht daran, dass die Psychotherapie in Zukunft integrativer werden wird. Derzeit ist die Anwendung verschiedener Verfahren innerhalb einer Psychotherapie eigentlich noch nicht einmal gestattet. Dies ist m.E. eine eindeutig überholte Lehrmeinung, die von Forschung und klinischer Praxis ständig widerlegt wird.

4. Weitere Verfahren (nicht als Kassenleistungen): Im Abschnitt “Zusätzliche Leistungen” sind diejenigen zusätzlichen Verfahren, die ich persönlich anwende, beschrieben. Dies sind jedoch bei weitem nicht alle wesentlichen Methoden auf dem “Markt”.
Um noch einige weitere davon zu nennen: Gesprächstherapie nach Rogers, Systemische Therapie (und andere Formen von Familientherapie), Katathymes Bilderleben (KB), Vioce Dialogue, Transaktionsanalyse (TA), Rational-Emotive Therapie, Interpersonelle Therapie, Logotherapie nach Frankl, Körperpsychotherapien (z.B. Bioenergetik, Rolfing, Reich’sche Therapie u.a.), Casriel-Therapie (bonding), Holotrope Therapie (Stanislav Grof) und andere kathartische Therapien, verschieden Formen von Atemtherapie (u.a. Rebirthing), künstlerische Therapien (Gestaltungstherapie, Tanztherapie, Schreibtherapie).
Manche dieser Verfahren sind weltweit verbreitet und werden auch in Deutschland an vielen Kliniken auf Kassenkosten angewandt, andere haben Außenseiterstatus.
Besonders bei Psychologen ohne Kassenzulassung und Heilpraktikern liegt der Schwerpunkt gelegentlich auf einem dieser Verfahren. Wer in diesen Bereich eintaucht, der z.T. auch als “Psycho-Szene” bezeichnet wird, kann aufgrund des verwirrenden Überangebots schnell die Übersicht verlieren, und manche Angebote sind schon sehr speziell und/oder abgehoben und können ihre eignenen Ansprüche nicht einlösen. Oft gibt es fließende Übergänge in die Bereiche Lebensberatung, Astrologie, Esoterik und verschiedene spirituelle Traditionen oder  selbstgebastelte Lehrgebäude. Eine wache Überprüfung der jeweiligen Methode und kritisches “Abklopfen” des jeweiligen Anbieters ist hier hilfreicher als pauschale Urteile - immerhin kommen aus dieser bunten Vielfalt ständig neue, lebendige Impulse für die Entwicklung des noch ziemlich jungen Fachgebiets Psychotherapie, das doch mehr eine Kunst-Handwerk als eine Wissenschaft ist und dessen Verwobenheit mit existentiellen und spirituell-religiösen Fragen offenkundig ist.